Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Die RamoTrans ist berechtigt, den Transport durch einen Geschäftspartner
oder weiteren Frachtführern durchführen zu lassen.
2. grenzüberschreitender Transport
Bei grenzüberschreitenden Transporten, ist die Vertragsgrundlage das
" Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen
Straßengüterverkehr C M R " in der jeweils neusten Fassung.
3. Sicherung und Verpackung empfindlicher Waren
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile
gesondert zu verpacken,zu beschriften und fachgerecht in der Verpackunng
für den Transport zu sichern.
Die RamoTrans ist nicht verpflichtet den Inhalt von Packstücken auf
Sicherungsmaßnahmen hin zu prüfen.
Schäden die mangels Transportsicherung innerhalb der Verpackung
entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Versichungsumfang
Die RamoTrans haftet bei Beschädigungen oder Verlust, mittels ihrer
Transportversicherung.
Die Transportversicherung beginnt auf dem Fahrzeug bei der Beladung und
endet auf dem Fahrzeug bei der Entladung.
Gefahren die während der Be.- und Entladung bestehen, wird mittels der
Transporthaftpflichtversicherung abgedeckt.
5. Vertragsumfang
Der Vertragsumfang beinhaltet den Transport von der Ladestelle bis zur
Entladestelle.
Der Transportauftrag beginnt am Fahrzeug mit der Beladung an der
vereinbarten Ladestelle und endet bei der Entladung an der vereinbarten
Entladestell am Fahrzeug.
6. Schadensfall
Tritt ein Schaden ein, so wird dieser durch die Versicherer reguliert.
Ein Abzug vom vereinbarten Frachtpreis ist unzulässig
7. Zusatzleistungen
zusätzliche Leistungen die während des Transportes oder bei der Entladung
entstehen sind gesondert zu vereinbaren.
Für zusätzliche Leistungen und Kosten, die unvorhersehbar entstehen
gehen zu Lasten des Auftraggeber´s
8. Zahlungsbedingungen
Die mit dem Auftraggeber vereinbahrte Frachtrate , ist unmittelbar
nach Rechnungserhalt zu zahlen.